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Der Energieausweis – die grüne Visitenkarte

Der Energieausweis
Der Energieausweis
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Kaufen Sie gerne die Katze im Sack? Sicherlich nicht! Wenn Sie sich für ein Auto oder einen PC interessieren, dann checken Sie zuerst die technischen Parameter. Doch wie sieht es bei Immobilien aus? Zumindest hinsichtlich energetischer Gesichtspunkte stellt das heute kein Problem mehr dar – immerhin gibt es für sie einen Energieausweis.

Ein Energieausweis erleichtert Miet- und Kaufentscheidungen

Spätestens seit dem Jahre 2009 sollte ihn jeder Hausbesitzer und Wohnungseigentümer kennen: Egal ob für Neu- oder Altbauten, der Energieausweis ist Pflicht! Eingeführt wurde er auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie legt energetische Normen für Häuser fest, um das Ziel der Bundesregierung hinsichtlich klimaneutraler Gebäudestandards zu unterstützen. Der Energieausweis erfasst Daten zum Energieverbrauch bzw. zur Energieeffizienz. Auf diese Weise soll er Erwerbern sowie Mietern von Immobilien Vergleiche ermöglichen und ihnen Kauf- bzw. Mietentscheidungen erleichtern. Bundeseinheitlich entwickelte die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) das Dokument als sogenannten Energiepass. Offiziell führt er jedoch die Bezeichnung Energieausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – das ist die Frage

Den Energieausweis gibt es, je nach Datenerhebung, in zwei Varianten: als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis bewerten die Fachleute die konkreten baulichen Gegebenheiten des Hauses. Das heißt, sie ermitteln den zu erwartenden Energieverbrauch anhand des Baujahres, des Mauerwerkes, der Dacheindeckung, der Fenster, der Heizungsanlage etc. Dabei handelt es sich um einen Wert, der das Verhalten der zukünftigen Nutzer unberücksichtigt lässt. Meist muss der Sachverständige dazu die Immobilie persönlich in Augenschein nehmen. Schneller kommen Sie als Besitzer dagegen mit dem Verbrauchsausweis weg. Bei ihm spielt der Status des Hauses keine Rolle. Vielmehr bilden hier die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre die Grundlage für die Festlegung der Kennziffern. Diese lassen sich zwar leichter ermitteln, spiegeln jedoch Ihr persönliches Nutzerverhalten bzw. das Ihrer Familie und der übrigen Bewohner wider. Deshalb haben sie für nachfolgende Besitzer weniger Aussagekraft.

Energieausweis – obligatorisch beim Hausverkauf

Den Energieausweis brauchen Sie spätestens, wenn Sie Ihr Haus veräußern wollen. Schon bei der Besichtigung müssen Sie ihn dem Interessenten vorlegen. Mehr noch schreibt der Gesetzgeber seit dem 1. Mai 2014 vor, dass Sie als Verkäufer oder Vermieter verpflichtet sind, die Energie-Kennziffern bereits in Ihrer Immobilienanzeige anzugeben. Tun Sie das nicht bzw. nicht vollständig, kann Sie die Behörde mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Angaben einfach vergessen oder vorsätzlich weggelassen haben. Den Energieausweis einzusparen, ist im Übrigen sowieso nicht möglich. Spätestens im Zusammenhang mit dem Verkauf will ihn der beurkundende Notar sehen. Prüfen Sie bitte vorher, ob der Ausweis noch aktuell ist.

Energiezertifikate über zehn Jahre sind abgelaufen und damit verfallen. Ausnahmen bilden lediglich Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, ebenso denkmalgeschützte Immobilien sowie unregelmäßig genutzte Ferienhäuser. In diesen Fällen benötigen Sie keinen Energieausweis.

Werte im Energieausweis – was sie besagen

Wie Ihre Immobilie energetisch einzuordnen ist, sehen Sie am im Energieausweis vorhandenen Farbstrahl. Fachleute nennen ihn Bandtacho, weil er das Gebäude in Energieeffizienzklassen von 0 bis 250 einordnet. Von Grün über Gelb bis Rot sind sie in KWh/m²a angegeben. Sie drücken aus, wie viele Kilowattstunden (kWh) Ihr Haus pro Quadratmeter (m²) und Jahr (a) benötigt. Als günstigste Klasse gilt A+ (von 0 bis 25) und als ungünstigste H (>250). Verbraucherschützer stehen in diesem Zusammenhang einem Bedarf von über 100 KWh/m²a (ab Klasse D) kritisch gegenüber. An solchen Gebäuden, so meinen sie, besteht Modernisierungsbedarf. Neben allgemeinen Angaben zum Haus finden Sie entsprechende Hinweise bzw. Interpretationen ebenfalls in Ihrem Energiedokument. Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, dokumentiert der Bandtacho den Primärenergie- sowie den Endenergiebedarf, also den theoretisch berechneten Wert. Der Verbrauchsausweis dagegen zeigt den Endenergiekennwert, der auf Verbrauchszahlen der letzten drei Jahre basiert.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Kann ich mir einen Energieausweis selbst ausstellen? Diese Frage beantwortet der Gesetzgeber eindeutig mit nein. Für Wohngebäude dürfen das ausschließlich: staatlich anerkannte und geprüfte Techniker aus den Bereichen Hochbau und Bauingenieurwesen, die über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen, Hochschulabsolventen der Fachgebiete Hochbau und Bauingenieurwesen, Innenarchitekten, Handwerksmeister der Gewerke Bau, Installation sowie Heizungsbau (einschließlich Handwerker, die ohne Meistertitel arbeiten dürfen) und Schornsteinfegermeister, die eine Ausbildung zum Energiefachberater nachweisen können. Handelt es sich speziell um einen Verbrauchsausweis, geht das über diese Fachleute auch online. Energiezertifikate für Nichtwohngebäude dürfen dagegen nur Hochschulabsolventen der genannten Fachgebiete ausstellen.

Was kostet ein Energieausweis?

Logischerweise kostet ein online georderter Energieausweis weniger als ein vor Ort ausgestellter. Bitten Sie einen Fachmann zu sich, haben Sie allerdings den Vorteil einer wesentlich höheren Aussagekraft auf Ihrer Seite. Der Käufer Ihrer Immobilie kann sich sowohl auf den Effizienzwert als auch auf die Modernisierungsempfehlungen des Energieausweises verlassen. Dies ist ein gutes Verkaufsargument, das Sie in die Waagschale werfen können. Wie Sie es machen, ist am Ende Ihre Sache. Die Kosten bei einem Einfamilienhaus liegen für einen Verbrauchsausweis zwischen 50 bis 100 Euro und für einen Bedarfsausweis bei 300 bis 500 Euro. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, kommen gut und gern noch einmal 100 bis 200 Euro obendrauf. Im letzteren Fall dürfen Sie diese Beträge übrigens nicht auf Ihre Mieter umschlagen. Für den Energieausweis sind Sie allein verantwortlich. Unterm Strich bestimmt er den Preis Ihrer Immobilie mit – die Bewohner Ihres Hauses haben davon nichts!