Erben bei sanierungsbedürftigen Immobilien

Wer eine Immobilie erbt, denkt meist zunächst an Vermögenszuwachs. Doch nicht immer bedeutet eine Erbschaft automatisch Gewinn. Besonders bei sanierungsbedürftigen Objekten kommen auf Erben zahlreiche Pflichten und Risiken zu, die oft unterschätzt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was auf Sie zukommt und wie Sie Risiken sinnvoll begrenzen können.
1. Verkehrssicherungspflicht: Sofort handeln ist Pflicht
Mit Annahme der Erbschaft übernehmen Sie als neuer Eigentümer automatisch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie haften damit für Schäden, die anderen durch Ihre Immobilie entstehen könnten – etwa durch herabfallende Ziegel, marode Treppen oder nicht abgesicherte Stromleitungen.
Wichtig für Erben:
- Prüfen Sie umgehend den Zustand der Immobilie.
- Sorgen Sie unverzüglich für die Beseitigung offensichtlicher Gefahren.
- Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
2. Erkennen des Sanierungsbedarfs:
Vorsicht vor versteckten Mängeln
Ein sanierungsbedürftiges Objekt birgt oft verdeckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder Schadstoffe wie Asbest können hohe Kosten verursachen.
Was Sie beachten sollten:
- Ziehen Sie zeitnah einen Gutachter hinzu, der den genauen Zustand der Immobilie ermittelt.
- Lassen Sie Schadstoffbelastungen professionell prüfen.
- Erstellen Sie eine realistische Übersicht über erforderliche Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten.
3. Finanzielle Belastungen und steuerliche Pflichten
Auch wenn eine Immobilie marode ist, fallen unter Umständen Erbschaftssteuern an. Dabei wird der Wert der Immobilie nicht nur am tatsächlichen Zustand, sondern häufig auch an der Lage und dem Grundstückswert bemessen.
Empfohlene Schritte:
- Holen Sie zeitnah ein realistisches Wertgutachten ein.
- Klären Sie mit einem Steuerberater, welche Steuern und Gebühren Sie zu erwarten haben.
- Prüfen Sie steuerliche Vergünstigungen, beispielsweise Denkmalschutz-Abschreibungen, sofern diese zutreffen.
4. Entscheidung treffen: Sanieren, vermieten oder verkaufen?
Eine wichtige Entscheidung für Sie als Erben ist, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Besonders sanierungsbedürftige Objekte erfordern häufig erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Nicht immer lohnt sich eine Sanierung.
Optionen im Überblick:
- Sanierung und Eigennutzung:
Nur sinnvoll, wenn Sie die Sanierung finanziell stemmen können und die Immobilie langfristig selbst nutzen wollen. - Sanierung und Vermietung:
Prüfen Sie, ob die zu erwartende Mietrendite in einem gesunden Verhältnis zu den Sanierungskosten steht. - Direkter Verkauf:
Eine Alternative, wenn Aufwand und Kosten einer Sanierung nicht tragbar oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
5. Vorteile eines Immobilienverkaufs mit FBR Maklerkontor
Wenn Sie feststellen, dass die Sanierung der geerbten Immobilie unwirtschaftlich oder zu belastend ist, könnte ein Verkauf die bessere Lösung sein. Das Team von FBR Maklerkontor begleitet Sie dabei kompetent und professionell:
- Realistische Wertermittlung:
Wir bewerten den Wert Ihrer Immobilie professionell und marktgerecht. - Professionelle Vermarktung:
Ihre Immobilie wird gezielt und optimal präsentiert, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. - Begleitung bei Vertragsgestaltung und Verkaufsabwicklung:
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen rechtlichen Schritten bis hin zur Übergabe der Immobilie.
Bitte beachten Sie:
- Wir beraten nicht zu Sanierungsmaßnahmen oder Sanierungskosten. Hierfür sollten Sie spezielle Gutachter oder Sanierungsfirmen hinzuziehen.
Fazit:
Das Erben einer sanierungsbedürftigen Immobilie ist mit zahlreichen Pflichten und finanziellen Risiken verbunden. Wichtig ist, die Situation rasch zu klären, Risiken zu minimieren und eine kluge Entscheidung hinsichtlich der Zukunft der Immobilie zu treffen. Sollte ein Verkauf für Sie infrage kommen, steht Ihnen das FBR Maklerkontor mit kompetenter Beratung und umfassender Betreuung jederzeit zur Seite, um den Verkaufsprozess reibungslos und wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten.